Impressum

Altay Werbung GmbH Meisterbetrieb
Fritz-Kirsch-Zeile 11
D-12459 Berlin

Telefon: +49-30-499 103 91
Telefax: +49-30-499 103 92
E-Mail: info@altay-werbung.de

Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 105076
Geschäftsführer: Gürsel Altay
Ust.-IdNr.DE 252174416

Design und Programmierung:
Website Connection
Ozan Özçakırlar
Wilhelm-Kabus-Str. 24, 10829 Berlin
T: +4930. 21 75 26 65
www.website-connection.de

Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:
© Mimosa Fotography
© Ozan Özçakırlar

AGB‘s/ Rechtshinweise:

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen der

2. Firma Altay Werbung GmbH (folgend: Altay Werbung)

3. Vertragsschluss

3.1 Alle Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
3.2 Eine vom Kunden abgegebene Bestellung ist bindend. Altay Werbung ist berechtigt, dieses Angebot binnen zwei Wochen ab Zugang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der bestellten Ware anzunehmen.
3.3 Schriftlich oder mündlich abgegebene Angebotspreise haben nur bis zu sechs Wochen nach Angebotsabgabe ihre Gültigkeit. Bestellungen, ob schriftlich oder telefonisch, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Altay Werbung. Dies erfolgt per E-Mail, Fax oder postalisch. Vom Kunden vorgegebene Liefertermine sind für Altay Werbung nicht bindend, es sei denn, dass Altay Werbung diese schriftlich bestätigt. Fehler bezüglich Größen, Farben und Ausführungen in der Auftragsbestätigung der Altay Werbung gehen zu Lasten des Kunden, wenn nicht Altay Werbung innerhalb von zwei Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung auf die vorgenannten Punkte vom Kunden hingewiesen worden ist.
3.4 Vereinbarungen, die nach Vertragsabschluß getroffen werden (Vertragsabänderungen/ Vertragserweiterungen) sowie Abreden mit Mitarbeitern der Altay Werbung erlangen nur bei schriftlicher Bestätigung durch Altay Werbung Wirksamkeit.
3.5 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass das Reproduktionsrecht besteht und Rechte Dritter oder behördliche Anordnungen nicht verletzt werden.
3.6 Wird der Auftrag nicht erteilt, berechnet die Altay Werbung 20% der Auftragssumme für die Ausarbeitung des Kostenangebots und eventuelle Angebotszeichnungen.
3.7 Wird der Auftrag erteilt und wird der Auftrag aus von Altay Werbung nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt, so berechnet Altay Werbung 20% der Auftragsumme.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Bei Lichtwerbeanlagen, die einschließlich Montage und Hochspannungsinstallation geliefert werden, versteht sich der Preis grundsätzlich ausschließlich
Niederspannungs-Zuleitung, Schalt- und Erdschutzleitungen und etwa anfallender Maurer-, Stemm-, Verputz-, Gerüst- und Dachdeckerarbeiten.
4.3 Soweit keine anderen Abreden getroffen sind, ist der Kaufpreis beim Erhalt der Ware ohne Abzug zu entrichten.
4.4 Bei Nettobestellungen von über € 1.000,00 muss der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 50% leisten.
4.5 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Altay Werbung anerkannt sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Lieferung

5.1 Die Lieferung erfolgt unfrei. Altay Werbung behält sich vor, die jeweils günstigste Versandart zu wählen. Nachfristsetzung bei Altay Werbung.
5.3 Schadensersatzansprüche des Kunden für verzögerte Lieferung sowie Verzugsstrafen sind ausgeschlossen.
5.4 Eine Überschreitung der Lieferfrist durch höhere Gewalt, Streik usw. berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

6. Versand und Gefahrübergang
6.1 Verpackung und Versand erfolgen auf Rechnung des Kunden.
6.2 Auf Wunsch des Kunden versichert Altay Werbung in ihrem Namen und auf Rechnung des Kunden die Lieferung. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben worden ist.
6.3 Für die Zusendung von Gegenständen an Altay Werbung trägt der Kunde die Gefahr soweit es sich dabei nicht um die Rücksendung mangelhafter Ware handelt. Die Transportkosten werden nur für die Rücksendung von berechtigt beanstandeten Waren ersetzt.

7. Urheberrechte

7.1 Das Urheberrecht, das Eigentum und das Recht der Verarbeitung in allen Verfahren und zu allen Verwendungszwecken an von Altay Werbung angefertigten Zeichnungen, Kostenvoranschlägen usw. verbleibt der Altay Werbung.

8. Garantie

8.1 Soweit die Zulieferer der Altay Werbung Garantie gewähren, gibt Altay Werbung diese an die Kunden weiter.

9. Behördliche Genehmigungen
9.1 Baugenehmigungen oder sonstige behördliche Bestimmungen hat grundsätzlich der Kunde einzuholen. Altay Werbung ist jedoch bereit, auf Wunsch des Kunden in dessen Namen die Genehmigung zu beantragen. Die hierdurch entstehenden Kosten für Schriftverkehr, Zeichnungen, Fotos, Lagepläne usw. sowie die Genehmigungsgebühr sind vom Kunden zu erstatten. Sie sind im Angebotspreis nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

10. Gewährleistung und Haftungsbegrenzung

10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit dem Tag der Ablieferung der Ware an den Kunden.
10.2 Kleine Farbabweichungen berechtigen nicht zu Abzügen oder zur Annahmeverweigerung.

10.3 Ist ein Liefergegenstand mangelhaft, ist Altay Werbung nach ihrer Wahl zur Ersatzlieferung oder zur Nachbesserung berechtigt. Es muss eine angemessene Zeit zur Beseitigung der Mängel zur Verfügung gestellt werden. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Sofern die Nachbesserung unternommen wird und diese nicht durchführbar ist, ist der Kunde schon jetzt statt dessen mit einer Ersatzlieferung einverstanden.
10.4 Gebrauchte Ware wird unter dem Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Insoweit wird lediglich gewährt, dass die Ware bei Übergabe an das Transportunternehmen funktionsfähig ist.
10.5 Mängel sind binnen zwei Tagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, sind Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen. Zeigt sich später ein Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war, so muss die Anzeige innerhalb von zwei Tagen nach Entdeckung gemacht werden, anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche auch in Ansehung dieses Mangels ausgeschlossen.
10.6 Die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten bzw. Garantie- oder Haftungsansprüchen ist ohne Einfluss auf die Zahlungsfristen und –pflichten des Kunden.
10.7 Im Falle einer Mängelrüge hat der Kunde die entsprechende Ware mit einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung, einer Kopie der Rechnung und in der Originalverpackung an Altay Werbung zu übermitteln. Ohne diese Mitwirkung kann sich eine Mängelsuche und die ihr folgende Nachbesserung deutlich verzögern.
10.8 Bei Verdacht auf Transportschäden oder auf fehlende Ware, ist die Versandverpackung zur Ansicht durch einen Gutachter aufzubewahren.
10.9 Schadensersatzansprüche gegen Altay Werbung bzw. gegen ihre Mitarbeiter sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Dieser Haftungsausschuss gilt nicht bei Verletzungen von vertraglichen Hauptpflichten.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher der Altay Werbung aus der Geschäftsverbindung zustehender Forderungen im Eigentum der Altay Werbung. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Altay Werbung berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten Waren zu verlangen.
11.2 Erlischt der Eigentumsvorbehalt, insbesondere durch Weiterveräußerung, Verbindung oder Verarbeitung, so tritt an Stelle des Eigentumsvorbehalts die neue Sache oder die daraus entstehende Forderung.

12. Sonstige Bestimmungen

12.1 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht des HGB/BGB. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 findet keine Anwendung.
12.2 Gerichtsstand ist der Sitz der Altay Werbung.